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Teilnahme-Infos der vhs Trier (AGB):



Anmeldung


Die schriftliche Anmeldung ist unabdingbare Voraussetzung für die Kursteilnahme.
Die Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldeformulare bei der vhs. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Kommen Sie bitte ohne weitere Aufforderung zu Ihrem ersten Kurstermin.
Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit einer Bankeinzugsermächtigung oder Barzahlung möglich und verbindlich.
Selbstverständlich benachrichtigen wir Sie umgehend, wenn Ihr Kurs ausfallen sollte, überbelegt ist oder Terminänderungen notwendig werden. Ausnahmen hiervon bilden Filme, Einzelvorträge und zwei- bis dreiteilige Vortragsreihen (Einzelkarten). Auch bei späterem Kurseintritt ist die gesamte Teilnehmergebühr zu entrichten. Unvollständige Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden!

Mindestteilnehmerzahl


Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn mindestens 8 Personen daran teilnehmen. Auf Wunsch der TeilnehmerInnen kann ein Kurs auch mit weniger Personen durchgeführt werden, wenn die Angemeldeten mit einem anteiligen Aufpreis einverstanden sind oder wenn im Einvernehmen mit den Teilnehmern, bei gleicher Gebühr, die Laufzeit verkürzt wird.

Teilnahmebescheinigung


Auf Wunsch werden nach Beendigung des Kurses Teilnahmebescheinigungen über den Kursbesuch ausgestellt, für die eine Verwaltungsgebühr von 2,50 EUR erhoben wird. Werden auf Wunsch des Teilnehmenden Teilnahmebescheinigungen mit Leistungsbeschreibung ausgestellt, werden hierfür 5,- EUR Verwaltungsgebühr erhoben. Für Teilnahmebescheinigungen zurückliegender Semester werden Gebühren nach Aufwand berechnet.

Kursgebühren


Die Kursgebühren ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs. (Programm/Aushang/Internet). Die Kursgebühr wird bei Anmeldung fällig. Für das Ausstellen einer Rechnung erheben wir eine Bearbeitungsgeb. von 5,- Euro (€)

Ratenzahlungen


In begründeten Einzelfällen ist eine Ratenzahlung möglich. Diese kann nur persönlich in der Geschäftsstelle vereinbart werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder eine Meldebestätigung mit.

Kurskontrolle


Manche TeilnehmerInnen belegten über Wochen einen Kurs, ohne die Gebühr entrichtet zu haben. Aus diesem Grund führen wir Kurskontrollen durch.

Kurswechsel


Das Wechseln von einem Kurs in einen anderen Kurs ist nur nach persönlicher Rücksprache mit der Geschäftsstelle unter Vorlage der Originalanmeldebescheinigung möglich.

Kursrücktritt


Die vhs behält sich die Verlegung und die Absage von Kursen vor. Für Kurse, die nicht zustande kommen, werden die bereits entrichteten Gebühren zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Abmeldung von Veranstaltungen, Kursen und Einzelveranstaltungen durch den Teilnehmer ist kostenfrei bis zu 3 Tagen vor deren Beginn oder 3 Tage vor Ablauf der Anmeldefrist möglich. Der Rücktritt ist der vhs schriftlich zu erklären. Die Kursgebühr wird nach Vorlage der Originalanmeldebescheinigung (im Falle der persönlichen Anmeldung) zurückerstattet. Erfolgt die Abmeldung innerhalb der 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder der 3 Tage vor Ablauf der Anmeldefrist wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6 EUR zurückerstattet. Der Rücktritt ist der vhs schriftlich zu erklären. Ein Rücktritt von einer laufenden Veranstaltung durch den Teilnehmer ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Rücktritt ist der vhs schriftlich zu erklären. Im Falle einer begründeten Ausnahme wird nach Vorlage der Originalanmeldebescheinigung und einer Bescheinigung über die Gründe (Arbeitgeber, Arzt, Meldebehörde) die anteilige Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR zurückerstattet.

Rückzahlung


Die Rückzahlung erfolgt unbar!

Kursleitende


Die vhs Trier arbeitet mit qualifizierten Kursleitenden. Sie bietet Ihnen interne, regionale und überregionale Fortbildungsveranstaltungen an. Aus Datenschutzgründen werden keine näheren Angaben zur Person im Programm abgedruckt.

Newsletter


Mit der Angabe der E-Mailadresse erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, den Newsletter der vhs zu erhalten. Er hat jederzeit die Möglichkeit, ihn abzubestellen.

Studienreisen/Studienfahrten


Den Veranstalter der Studienreise/-fahrt entnehmen Sie bitte der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung im Programmheft oder den Sonderprogrammen. Der Vertragspartner ist der in der Beschreibung angegebene Reiseveranstalter. Die Auftragsbestätigung und die Rechnungsstellung erfolgt durch den jeweiligen Reiseveranstalter. Voraussetzung für die Durchführung einer Studienreise/-fahrt ist eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, so kann die vhs oder der Veranstalter von der Durchführung zurücktreten. Den Teilnehmern wird empfohlen, sich gegen Unfälle, Krankheit und den Verlust von Reisegepäck zu versichern bzw. den Umfang des Versicherungsschutzes vor Fahrtantritt bei ihrer Versicherung zu erfragen. Eine Haftung der vhs oder des Veranstalters in diesem Bereich wird ausgeschlossen.

Anmeldung bei Studienreisen


Die Anmeldung ist nur persönlich in der Geschäftsstelle der vhs am Domfreihof 1b, 54290 Trier möglich. Rückfragen an Frau Gisela Sauer (Tel.: 0651-718-1435)

Rücktritt von Studienreisen


Der Rücktritt von der Teilnahme an einer Studienreise/-fahrt ist der vhs/dem Veranstalter schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt vor dem im Programmheft angegebenen Anmeldeschuss, sind der vhs Verwaltungsgebühren in Höhe von 6 EUR zu zahlen. Wenn der Rücktritt nach dem im Programmheft angegebenen Anmeldeschluss erklärt wird, gelten die jeweiligen Stornobedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Diese entnehmen Sie bitte der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung im Programmheft oder den Sonderprogrammen.

Unterrichtsorte


Die Unterrichtsorte der vhs sind über die Stadt Trier verteilt. Die zentralen Häuser sind

die verschiedenen Berufsbildenden Schulen

Weitere Unterrichtsorte befinden sich in der


Wichtiger Hinweis!


Die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs geschieht auf eigene Gefahr. Bei Personen-, Sach-, Vermögensschäden und anderen Verlusten tritt eine Haftung der Stadt nur dann ein, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ihrer Organe oder eines ihrer Bediensteten nachgewiesen wird. Etwaige Schäden sind unverzüglich der vhs-Leitung zu melden!


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