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Kursdetails
Veranstaltung "Erbrecht und Scheidung ! Welche Besonderheiten sind zu beachten?" (Nr. 15012) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Erbrecht und Scheidung ! Welche Besonderheiten sind zu beachten?


Kursnummer 261-15012
Beginn Mi., 10.06.2026, 19:30 - 21:30 Uhr
Kursgebühr 0,00 €
Dauer 1 Termin
Kursleitung Nicole Kürten
Kursort
Domfreihof, Beletage
Domfreihof 1a, 54290 Trier
Wegbeschreibung Bitte benutzen Sie den Eingang zur Vhs Trier, Domfreihof 1b. Folgen Sie der Beschilderung auf der 1.Etage
Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben. Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein,dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrages, Erbe wird.
Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalte ich nicht mehr gelten lassen will?
Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung?
Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls.

Eine Kooperationsveranstaltung mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV).




Datum
10.06.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:30 Uhr
Ort
Domfreihof 1a, Domfreihof, Beletage


So erreichen Sie uns:

Bildungs- und Medienzentrum Trier
Volkshochschule
Domfreihof 1b | 54290 Trier

vhs@trier.de
0651/718-2437
0651/718-4100

Öffnungszeiten:

Montag: 8.45 - 12.15 Uhr

Dienstag: 8.45 - 12.15 / 14.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 12.15 - 18.00 Uhr

Freitag: 8.45 - 12.15 Uhr