Veranstaltung "Erben und Vererben - Welche Besonderheiten sind bei Trennung oder Scheidung zu beachten?" (Nr. 15003) wurde aus dem Warenkorb entfernt.
Erben und Vererben - Welche Besonderheiten sind bei Trennung oder Scheidung zu beachten?
Kursnummer | 242-15003 |
Beginn | Mi., 12.02.2025, 19:30 - 21:30 Uhr |
Kursgebühr | 0,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Karin Adrian
Anja Ruland |
Kursort |
Domfreihof, Beletage
Domfreihof 1a, 54290 Trier |
Wegbeschreibung | Bitte benutzen Sie den Eingang zur Vhs Trier, Domfreihof 1b. Folgen Sie der Beschilderung auf der 1.Etage |
Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sind die Kinder noch minderjährig und werden vom Trennungspartner betreut, kann er oder sie im Rahmen der Vermögenssorge über das Erbe der Kinder verfügen. Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben. Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrags, Erbe wird. Um solche unliebsame und unerwünschte Situationen zu vermeiden, ist solide juristische Information dringend erforderlich. Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt ich nicht mehr gelten lassen will?
Wie kann ich den Trennungspartner enterben?
Welche Gefahren birgt die Enterbung?
Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls... Auch das ist ein Thema für diesen Abend.
Referentinnen: RA'innen Karin Adrian und Anja Ruland
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt ich nicht mehr gelten lassen will?
Wie kann ich den Trennungspartner enterben?
Welche Gefahren birgt die Enterbung?
Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls... Auch das ist ein Thema für diesen Abend.
Referentinnen: RA'innen Karin Adrian und Anja Ruland
Datum
12.02.2025
Uhrzeit
19:30 - 21:30 Uhr
Ort
Domfreihof 1a,
Domfreihof, Beletage