Der ärztlich assistierte Suizid - in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
| Kursnummer | 262-10800 |
| Beginn | Di., 29.09.2026, 17:00 - 19:15 Uhr |
| Kursgebühr | 0,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursleitung |
Reinhard Konermann
|
| Kursort |
Domfreihof, R. 005
Domfreihof 1b, 54290 Trier |
Der ärztlich assistierte Suizid findet in Deutschland in einem gesicherten Rechtsrahmen statt. In dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist als Voraussetzung für die
Freitodbegleitung die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen genannt.Das Urteil ist weltweit einzigartig, weil es nicht begründet wird mit Barmherzigkeit und Leidensminderung,
sondern mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen. (Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.)
Jeder darf helfen - auch Ärzt:innen und Organisationen. Leider helfen nur sehr wenige Arzt:innen, weil sie immer noch verunsichert sind. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. hat sich zum Ziel
gesetzt, möglichst viele Bürger über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil im Jahr 2020 hat die DGHS mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodhelfer vermittelt. Jeweils
eine Jurist:in und eine Ärzt:in bilden ein Team. In dem Vortrag geht es konkret um folgende Themen: - Die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland- Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage vom Oktober 2024- Die Herausforderungen bei der Umsetzung- Die derzeitige Praxis der Freitodbegleitung- Die Angehörigen und der Freitod- Freitodbegleitung bei „lebenssatten“ Menschen und Doppelbegleitungen.
Reinhard Konermann ist Kontaktstellenleiter Südwest der DGHS e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ist mit über 50.000 Mitglieder die größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 für das Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben ein. Die DGHS ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Informationen:
Bärbel Thom: 06504 9549828 oder bst@basuthom.de
Freitodbegleitung die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen genannt.Das Urteil ist weltweit einzigartig, weil es nicht begründet wird mit Barmherzigkeit und Leidensminderung,
sondern mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen. (Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.)
Jeder darf helfen - auch Ärzt:innen und Organisationen. Leider helfen nur sehr wenige Arzt:innen, weil sie immer noch verunsichert sind. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. hat sich zum Ziel
gesetzt, möglichst viele Bürger über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil im Jahr 2020 hat die DGHS mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodhelfer vermittelt. Jeweils
eine Jurist:in und eine Ärzt:in bilden ein Team. In dem Vortrag geht es konkret um folgende Themen: - Die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland- Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage vom Oktober 2024- Die Herausforderungen bei der Umsetzung- Die derzeitige Praxis der Freitodbegleitung- Die Angehörigen und der Freitod- Freitodbegleitung bei „lebenssatten“ Menschen und Doppelbegleitungen.
Reinhard Konermann ist Kontaktstellenleiter Südwest der DGHS e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ist mit über 50.000 Mitglieder die größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 für das Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben ein. Die DGHS ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Informationen:
Bärbel Thom: 06504 9549828 oder bst@basuthom.de
Datum
29.09.2026
Uhrzeit
17:00 - 19:15 Uhr
Ort
Domfreihof 1b,
Domfreihof, R. 005

