Veranstaltung "Erbrecht und Scheidung ! Welche Besonderheiten sind zu beachten?" (Nr. 15012) wurde in den Warenkorb gelegt.
Erbrecht und Scheidung ! Welche Besonderheiten sind zu beachten?
| Kursnummer | 261-15012 |
| Beginn | Mi., 10.06.2026, 19:30 - 21:30 Uhr |
| Kursgebühr | 0,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursleitung |
Nicole Kürten
|
| Kursort |
Domfreihof, Beletage
Domfreihof 1a, 54290 Trier |
| Wegbeschreibung | Bitte benutzen Sie den Eingang zur Vhs Trier, Domfreihof 1b. Folgen Sie der Beschilderung auf der 1.Etage |
Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben. Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein,dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrages, Erbe wird.
Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalte ich nicht mehr gelten lassen will?
Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung?
Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls.
Eine Kooperationsveranstaltung mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV).
Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalte ich nicht mehr gelten lassen will?
Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung?
Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls.
Eine Kooperationsveranstaltung mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV).
Datum
10.06.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:30 Uhr
Ort
Domfreihof 1a,
Domfreihof, Beletage

