Veranstaltung "Zusammenleben ohne Trauschein - oder doch lieber heiraten? - in Kooperation mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV)" (Nr. 15004) wurde aus dem Warenkorb entfernt.
Zusammenleben ohne Trauschein - oder doch lieber heiraten? - in Kooperation mit dem "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V." (ISUV)
| Kursnummer | 262-15004 |
| Beginn | Mi., 11.11.2026, 19:30 - 21:30 Uhr |
| Kursgebühr | 0,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursleitung |
Hanna Kullmann
|
| Kursort |
Domfreihof, Beletage
Domfreihof 1a, 54290 Trier |
| Wegbeschreibung | Bitte benutzen Sie den Eingang zur Vhs Trier, Domfreihof 1b. Folgen Sie der Beschilderung auf der 1.Etage |
Viele Paare entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein, unter anderem der rechtlichen Unverbindlichkeit und jederzeitigen Auflösbarkeit wegen. Oft gehören auch Kinder zu diesen Familien, die in sogenannter „nichtehelicher Lebensgemeinschaft“ leben.
Gerade die rechtliche Unverbindlichkeit aber, die es ermöglicht, quasi von heute auf morgen eine solche Partnerschaft zu beenden, hat auch zur Folge, dass das Fehlen von festen Regeln die Trennung oft noch schwieriger macht als eine Scheidung.
Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Kinder, aber nahezu alle anderen Lebensbereiche sind nicht gesetzlich geregelt. Der Staat wird wohl auch in absehbarer Zeit keine gesetzlichen Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften treffen. Um so wichtiger ist es, dass solche Paare ihr Zusammenleben durch einen Partnerschaftsvertrag auf eine rechtliche Grundlage stellen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Partner einen solchen Vertrag zu jedem Zeitpunkt ihrer Beziehung schließen, auch noch nach dem Ende der Partnerschaft.
In einem solchen Vertrag sollten Trennungs- und gegebenenfalls nachpartnerlicher Unterhalt, die Aufteilung von Rentenansprüchen u.ä. geregelt werden, um nach einer Trennung beiden Partnern eine Grundlage für ihr neues Leben zu geben. Fängt man erst nach der Trennung an über regelungsbedürftige Punkte zu streiten, kommt es meistens zu teuren Auseinandersetzungen, in denen besonders die Anwälte verdienen.
Welche weiteren rechtlichen Unterschiede zwischen Partnerschaft und Ehe bestehen, welche Tücken und Besonderheiten außerdem zu beachten sind und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, erläutert Rechtsanwältin Hanna Kullmann während ihres Vortrages.
Gerade die rechtliche Unverbindlichkeit aber, die es ermöglicht, quasi von heute auf morgen eine solche Partnerschaft zu beenden, hat auch zur Folge, dass das Fehlen von festen Regeln die Trennung oft noch schwieriger macht als eine Scheidung.
Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Kinder, aber nahezu alle anderen Lebensbereiche sind nicht gesetzlich geregelt. Der Staat wird wohl auch in absehbarer Zeit keine gesetzlichen Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften treffen. Um so wichtiger ist es, dass solche Paare ihr Zusammenleben durch einen Partnerschaftsvertrag auf eine rechtliche Grundlage stellen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Partner einen solchen Vertrag zu jedem Zeitpunkt ihrer Beziehung schließen, auch noch nach dem Ende der Partnerschaft.
In einem solchen Vertrag sollten Trennungs- und gegebenenfalls nachpartnerlicher Unterhalt, die Aufteilung von Rentenansprüchen u.ä. geregelt werden, um nach einer Trennung beiden Partnern eine Grundlage für ihr neues Leben zu geben. Fängt man erst nach der Trennung an über regelungsbedürftige Punkte zu streiten, kommt es meistens zu teuren Auseinandersetzungen, in denen besonders die Anwälte verdienen.
Welche weiteren rechtlichen Unterschiede zwischen Partnerschaft und Ehe bestehen, welche Tücken und Besonderheiten außerdem zu beachten sind und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, erläutert Rechtsanwältin Hanna Kullmann während ihres Vortrages.
Datum
11.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:30 Uhr
Ort
Domfreihof 1a,
Domfreihof, Beletage

