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Scheidung und Erbe - Wie erben nur die, sie ich auch bedenken will?


Kursnummer 231-15005
Beginn Mi., 12.04.2023, 19:30 - 21:30 Uhr
Kursgebühr 0,00 €
Dauer 1 Termin
Kursleitung Klaus Badem
Kursort
Domfreihof, R. 108
Domfreihof 1b, 54290 Trier
Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder vor ihm sterben. Sind die Kinder noch minderjährig und werden vom Trennungspartner betreut, kann er oder sie im Rahmen der Vermögenssorge über das Erbe der Kinder verfügen. Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben. Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrags, Erbe wird. Um solche unliebsamen und ungewünschten Situationen zu vermeiden, ist solide juristische Information dringend erforderlich. Wesentliche Fragestellungen sind dabei:
Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt ich nicht mehr gelten lassen will? Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren birgt die Enterbung? Reicht das eigenhändige Testament aus und was wäre bei einem notariellen Testament zu beachten?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe können sich auf den Zugewinnausgleich auswirken, die Erträge aus Erbschaften oder Schenkungen vor der Ehe ebenfalls... Auch das ist ein Thema für diesen Abend.
Dozent: Klaus Badem, Steuerberater

Kurs abgeschlossen



Datum
12.04.2023
Uhrzeit
19:30 - 21:30 Uhr
Ort
Domfreihof 1b, Domfreihof, R. 108


So erreichen Sie uns:

Bildungs- und Medienzentrum Trier
Volkshochschule
Domfreihof 1b | 54290 Trier

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0651/718-2437
0651/718-4100

Öffnungszeiten:

Montag: 8.45 - 12.15 Uhr

Dienstag: 8.45 - 12.15 / 14.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch: 8.45 - 12.15 Uhr

Donnerstag: 12.15 - 18.00 Uhr

Freitag: 8.45 - 12.15 Uhr