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Einbürgerung in Deutschland |   Integration

Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens müssen Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber einen Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen.

 

Erläuterungen zum Einbürgerungstest

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden.

Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.

Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmer/innen im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt.

Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist; er kann auch wiederholt werden. Zu allen 310 Fragen des Gesamtfragenkataloges werden kurz gefasste schriftliche Hintergrunderläuterungen veröffentlicht, die auch eine individuelle Vorbereitung ermöglichen.

Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. 

 

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie weitere Informationen zum Einbürgerungstest.

 

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